AGB

PiranhaClamp GmbH Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines und Geltungsbereich Für den Geschäftsverkehr zwischen PiranhaClamp AG und dem Auftragge-ber gelten die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen, sofern vom Auf-traggeber nach Erhalt dieser Allgemeinen Bedingungen nicht unverzüglich schriftlich Einsprache erhoben wird. Sie gehen etwaigen anderslautenden Bedingungen des Auftraggebers vor, ausser PiranhaClamp AG würde diese ausdrücklich schriftlich akzeptieren. Sie gelten in allen Punkten, welche nicht gegenseitig schriftlich in anderer Weise geregelt sind. Bis zu einer ausdrücklichen gegenteiligen schriftlichen Vereinbarung gelten diese Bedingungen für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Ge-schäftsverkehr, auch soweit bei einem einzelnen Auftrag im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung auf diese Bedingungen nicht mehr aus-drücklich verwiesen wird. Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

2. Begriffsdefinitionen Der Begriff «Auftraggeber» umfasst auch Käufer und Besteller.

3. Vertragsabschluss Aufträge und Bestellungen werden nur in schriftlicher Form entgegengenom-men. Die Angebote der PiranhaClamp AG in Katalogen und Preislisten sind ver-bindlich. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn PiranhaClamp GmbH nach Eingang eines Auftrages oder einer Bestellung deren Annahme schriftlich bestätigt hat. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, sofern sie schriftlich bestätigt worden sind.

4. Preise Alle Preise der Preislisten zu Katalogen und Prospekten sind verbindlich. Sie verstehen sich exkl. MWSt, ab Werk und unverpackt.

5. Zahlung Die Rechnungen der PiranhaClamp AG sind vor Auslieferung der Ware netto zahlbar, falls nicht anders vereinbart.

6. Haftung der PiranhaClamp AG

6.1. Die Belieferung des Auftraggebers ausserhalb des Werkes erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

6.2. Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Schadenersatzan-sprüche wegen verspäteter Lieferung und Rücktritt vom Vertrag sind seitens des Auftraggebers ausgeschlossen.

6.3. Die Angaben und Abbildungen in den Prospekten und Katalogen der PiranhaClamp AG stellen keine Zusicherungen dar. Abweichungen sind zulässig.

6.4. Lieferungen sind unmittelbar nach Empfang der Ware durch den Auftraggeber zu untersuchen. Beanstandungen werden nur dann auf ihre Berechtigung geprüft, wenn sie innert 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich und detailliert bei der PiranhaClamp AG eintreffen.

6.5. Ware, die einen Materialfehler und/oder Verarbeitungsfehler aufweist, wird von der PiranhaClamp AG nachgebessert oder ersetzt, sofern die Mängelrüge gemäss Ziffer

6.4 rechtzeitig und gehörig erfolgt ist und seit der Abrufbereitschaft der Ware im Werk der PiranhaClamp AG weniger als ein Jahr verstrichen ist.

6.6. Jegliche weitergehende Gewährspflicht der PiranhaClamp AG wird wegbedungen und jegliche Haftung der PiranhaClamp AG ausge-schlossen. Mangelfolgeschäden sind von der Haftung ausgenommen.

7. Verzug Steht die Ware der PiranhaClamp AG dem Auftraggeber im vereinbarten Zeitpunkt nicht zur Verfügung, ist der Auftraggeber weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Forderung von Schadenersatz berechtigt.

8. Versicherungen Die PiranhaClamp AG ist gegen Haftpflicht versichert. Der Abschluss von Sachversicherungen, insbesondere einer Transportversi-cherung, ist Sache des Auftraggebers.

9. Vertragsabänderung oder -ergänzung Andere Verpflichtungen als die im vorliegenden Vertrag schriftlich festgeleg-ten gelten nicht. Zusätzliche, nachträgliche Vereinbarungen bedingen die schriftliche Form.

10. Erfüllungs- und Zahlungsort Erfüllungs- und Zahlungsort ist Steinhausen.

11. Anwendbares Recht/Gerichtsstand Die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung schweizerischen Rechts. Die Anwendbarkeit des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (WKR/CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte am Sitz der PiranhaClamp AG in CH-6312 Steinhausen. Es ist der PiranhaClamp AG jedoch freigestellt, statt dessen auch die ordentlichen Gerichte am Sitz resp. Wohnsitz des Auftrag-gebers anzurufen. Ein Vertrag mit der PiranhaClamp AG kommt nur zustande, sofern der Auftraggeber die auf der Rückseite der Auftragsbestätigung abge-druckten Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen vorbehaltlos anerkennt.

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